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Urteile deutscher Arbeitsgerichte zu Detektivkosten:

Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf aus dem Jahre 1994 kann der Arbeitgeber seine Detektivkosten nur dann erstattet verlangen, wenn er Notwendigkeit und der Umfang der detektivischen Ermittlungungen durch Vorlage von schriftlichen Ermittlungsberichten nachweisen kann.
(LAG Düsseldorf, Az. 7TA243/94)

Nach einem älteren Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahre 1986 ist die verdeckte Videoüberwachung in Büros zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist, oder Diebstähle vorliegen und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
(BAG 5AZR116/86)

Hierbei muß die Geschäftsleitung den Betriebsrat nicht über diese Maßnahme informieren, wenn diebische Mitarbeiter beobachtet werden sollen.
(Beschluß des BAG, Az. 1ABR26/90)

Gerichtsurteile zu Detektivkosten im Zivilprozeß

Urteile zur Erstattung von Detektivkosten im arbeitsgerichtlichen Prozeß

Urteile zur steuerlichen Absetzbarkeit von Detektivkosten


Rechtlicher Hinweis:

Die hier erwähnten Gerichtsurteile zu den Detektivkosten wurden sorgfältig zusammengestellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier genannten Gerichtsurteile. Es ist durchaus möglich, dass das Gericht in Ihrer Stadt anders entscheiden wird, als die Gerichte, die hier zitiert werden. Jeder Fall ist unterschiedlich und muß einer sorgfältigen Einzelfalluntersuchung unterzogen werden. Wir raten Ihnen daher an, jedes hier zitierte Gerichtsurteil zu Detektivkosten in Ihrer Bibliothek oder sonstwo auf seine Richtigkeit oder auf die Anwendbarkeit für Ihr Anliegen zu überprüfen.